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Viel Verwirrung durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.04.2019

Zunehmend erhält das SBZM Anfragen von Klientin, bei denen im Rahmen einer Polizeikontrolle Cannabis Konsum festgestellt worden ist. In den letzten Monaten ist es sehr oft so, dass die Klienten zunächst einen Bußgeldbescheid erhalten und auch ein einmonatiges Fahrverbot. Einige Zeit später erhalten Sie dann auch noch ein Schreiben der Führerscheinstelle, die zwar nicht sofort, wie vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Fahrerlaubnis entzieht, aber eine MPU anordnet und zwar mit einer Vorlagefrist von 2-3 Monaten. In der Regel ist davon auszugehen, dass eine 6-monatige Abstinenz bei reinem gelegentlichen Cannabis Konsum erforderlich ist. Sofern diese Abstinenzzeit nicht durch geeignete Belege nachgewiesen werden kann und sofern auch nicht eine vernünftige Vorbereitung auf die MPU stattgefunden hat, so kann die MPU in der Regel nicht bestanden werden. Wir können daher nur den Rat geben sich sofort mit einem fachkundigen Rechtsanwalt oder auch uns in Verbindung zu setzen, damit direkt von Anfang an, nachdem man “erwischt” worden ist, alles in die Wege geleitet werden kann. Die Zeit sollte von Anfang an wertvoll genutzt werden, um sich auf die auf jeden Fall kommende MPU vorzubereiten. Das ist den meisten Betroffenen nicht bewusst.

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