Alkohol ist schon seit dem Altertum das beliebteste und weit verbreitetste Rauschmittel der Welt. Es…
Sächsisches Oberverwaltungsgericht zur Angemessenheit der Fristsetzung für die Beibringung eines MPU-Gutachtens
Beschluss vom 13. August 2019:
“Die Frist des § 11 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 1 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) dient nicht dazu, dem Fahrerlaubnisinhaber die Möglichkeit einzuräumen, erst den Nachweis über die Beendigung des Alkoholmissbrauchs zu führen, bevor die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen kann.