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Physische Alkoholwirkungen Teil 3

Bereits bei geringer Alkoholisierung treten vielseitige Beeinträchtigungen des Sehapparates auf, also des Sehvermögens. Da über das optische System 90 % der für den Verkehrsteilnehmer wichtigen Informationen aufgenommen werden, wirken sich Störungen besonders nachteilig aus. Eine Variante des Fehlsehens durch Alkohol entsteht durch die Erschlaffung der Augenmuskulatur, das sogenannte Doppelsehen. Die perspektivisch unterschiedlichen „Teilbilder“ beider Augen können im Gehirn nicht mehr zu einem einheitlichen Bild zusammengefügt werden. Folge ist die Einbuße der räumlichen Wahrnehmung. Ist die räumliche Wahrnehmung beeinträchtigt, so ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Führen eines Kraftfahrzeugs verloren: die richtige Einschätzung von Abständen und Geschwindigkeiten, aber auch des vorausliegenden Fahrbahnverlaufs.

Das Gesichtsfeld (der Winkel, den das ruhende Auge erfasst) beträgt im Normalfall 180 Grad, das Blickfeld (der Winkel, den das bewegte Auge ohne Kopfdrehung erfasst) sogar 220 Grad. Durch Alkoholeinfluss tritt eine starke Einschränkung von Gesichts- und Blickfeld ein. Das heißt, man sieht auf einen Blick nur noch einen Bruchteil dessen, was man nüchtern sehen würde, und verliert dadurch wichtige Informationen.

Man sieht wie durch eine Röhre (Tunnelblick). Darüber hinaus kommt es zu einer Veränderung der sog. Flimmerverschmelzungsfrequenz, so dass beim bewegten Fahrzeug die Peripherie des Gesichtsfeldes unscharf wird. Die Fähigkeit zur Anpassung an Dämmerung und Dunkelheit wird herabgesetzt. Es kommt zu einer erhöhten Blendempfindlichkeit und zu einer Verzögerung der Hellanpassung (wenn z.B. nachts ein anderes Fahrzeug entgegenkommt).

Das hängt damit zusammen, dass Weitung und Verengung der Pupillen stark verlangsamt ablaufen und damit der Lichteinfall auf die Netzhaut nicht mehr in adäquater Geschwindigkeit und gegebenenfalls auch im notwendigen Maß korrigiert werden kann. Zu der beeinträchtigten Hell-Dunkel-Anpassung kommt schließlich noch die sog. Rotlichtschwäche. Das bedeutet, dass ein alkoholisierter Fahrer Farben, insbesondere solche mit großem Rotanteil, nicht mehr richtig erkennen kann. Rote Ampeln oder die Bremsleuchten des Vordermannes werden unter Umständen nicht mehr oder als weiter entfernt wahrgenommen.

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