Skip to content

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 28.09.2016 – Verlust der Fahreignung infolge Amphetaminkonsums

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 28.09.2016 – Verlust der Fahreignung infolge Amphetaminkonsums gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV.  Der Antragsteller hatte vorgetragen, die Einnahme des Amphetamins habe nicht auf einer von seinem Willen getragenen Entscheidung beruht, sondern ihm sei die Substanz unter die Nase gerieben worden. Davon konnte das Gericht aber nicht überzeugt werden, so dass die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Entziehung bestätigt wurde.

An den Anfang scrollen