Skip to content

MPU wegen einer Befreiung von Vorschriften über das Mindestalter

Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beträgt das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klassen C und CE grundsätzlich 21 Jahre. § 10 Abs. 2 FeV erfordert den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens vor Erteilung der ersten Fahrerlaubnis, die aufgrund dieser besonderen Regelung zum Mindestalter erteilt wird. Die von der Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung für die MPU lautet in der Regel wie folgt:

Erfüllt Herr / Frau …………………… bereits die körperlichen und geistigen Anforderungen an das Führen von Fahrzeugen der Klassen C und CE im Rahmen einer Ausbildung als Berufskraftfahrer?

Es muss also eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden. In der Regel wissen die jungen Leute nicht, was auf Sie zukommt. Vielen gehen unvorbereitet in die MPU und fallen durch. Das muss nicht sein. Wie auf jede Prüfung im Leben sollte man sich auch auf diese „Prüfung“ vorbereiten.

An den Anfang scrollen