Skip to content

MPU wegen Cannabis-Konsum in Mönchengladbach, Viersen, Nettetal

Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 2019 herrscht nach wie vor immer noch sehr viel Unsicherheit. Betroffene verstehen nicht, warum eine MPU angeordnet wird, die aber in vielen Fällen gar nicht bestanden werden kann, weil ein notwendiger Abstinenznachweis von zumindest 6 Monaten zeitlich nicht zu schaffen ist. Fragen Sie uns. Wir klären Sie umfassend auf und sorgen dafür, dass Sie kein unnötiges Geld verschwenden. Wir raten Ihnen insbesondere sehr vorsichtig zu sein bei Angeboten für eine MPU-Vorbereitung, die versichert, dass man die MPU bei nachgewiesenem Cannabis-Konsum auch ohne weiteres immer ohne einen Abstinenznachweis bestehen kann. Das ist die absolute Ausnahme und ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Der Regelfall ist immer noch der, dass eine Abstinenz nachgewiesen werden muss.

An den Anfang scrollen