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MPU und Führerscheinverlust können Sie auch als Radfahrer treffen, wenn Sie im Straßenverkehr mit Alkohol auffällig geworden sind.

Auch wenn Sie als Radfahrer unter Alkoholeinfluss (1,6 oder mehr Promille) aufgefallen sind, kann die Führerscheinstelle eine Alkohol-MPU anordnen. In diesem Fall bleiben Sie in der Regel zunächst „Inhaber“ des Führerscheins. Wenn es Ihnen aber nicht gelingt, bis zu einer behördlich gesetzten Frist ein positives Gutachten in der MPU zu erhalten, wird Ihr Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden. Daher geben wir den klaren Tip:

Fangen Sie schnell mit der Vorbereitung auf die MPU an, also am besten direkt nach der Alkoholfahrt mit dem Fahrrad.

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