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MPU im Fahrerlaubnisrecht kann auch geeignet sein, den aufgrund erheblichen Alkoholkonsums bestehenden Verdacht der Alkoholabhängigkeit auch im waffenrechtlichen Verfahren auszuräumen.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. November 2016 – 4 B 2306/16. Das SBZM hat auch zunehmend Klienten, die eine MPU hinsichtlich eines waffenrechtlichen Verfahrens benötigen. Nicht selten kommt es vor, dass parallel auch eine Fragestellung in Bezug auf den Führerschein vorliegt. Deshalb ist diese Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zu beachten.

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