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Kriterium CTU 1 für Haaranalysen

Nach Ziff. 4 Kriterium CTU 1 ist bei einer Abfolge einzelner Haaranalysen auf eine möglichst geschlossene Reihe mit aufeinanderfolgenden Nachweiszeiträumen zu achten. Aufgrund des uneinheitlichen Haarwachstums sind jedoch Zeitlücken zwischen den angenommenen Nachweiszeiträumen von bis zu 2 Wochen zu akzeptieren. Die Haaranalysen dürfen aber nicht so geplant sein, dass die letzte Probenentnahme mehr als 2 Wochen vor oder nach dem Abschlussdatum eines Kontrollzeitraumes erfolgt, andernfalls bedarf es einer nachvollziehbaren Begründung.

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