Skip to content

Illegale Drogen und die erforderliche Abstinenz

Über welchen Zeitraum Sie Ihre Drogenabstinenz vor einer medizinisch-psychologischen Untersuchung belegen müssen, hängt von Ihrem Einzelfall ab. Es gibt Regeln und entsprechend auch Ausnahmen von den Regeln. Jeder Fall ist gesondert zu betrachten und entsprechend zu beurteilen. Deshalb kann man nicht von anderen ähnlichen Fällen unbedingt auf Ihren Fall schließen. Die Persönlichkeit ist zu berücksichtigen, die Art der konsumierten Drogen und das Ausmaß des vorherigen Drogenkonsums, um die wichtigsten Kriterien zu nennen. Zahlreiche weitere Faktoren sind aber eben auch zu berücksichtigen.

In der Regel ist ein einjähriger Abstinenzzeitraum erforderlich. Bei ausschließlichem gelegentlichem Cannabiskonsum in der Vergangenheit kann auch ein Abstinenzzeitraum von 6 Monaten ausreichen. Die Drogenabstinenz muss lückenlos bis zu Ihrer MPU belegt werden. Deshalb ist es insbesondere bei längerer Abwesenheit (z.B. Urlaub) notwendig, dass Sie dieses berücksichtigen und ggf. z.B. noch vor Ihrem Urlaub den Abstinenznachweis durchführen. Zeitliche Lücken sind unbedingt zu vermeiden.

An den Anfang scrollen