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Bei den Abstinenz-Nachweisen sind immer die Kriterien für die chemisch-toxikologische-Untersuchung (CTU) zu beachten!

Immer wieder kommen Klienten zu uns, die nicht oder nicht richtig beraten wurden im Hinblick auf die Kriterien für die chemisch-toxikologische Untersuchung. Die rechtliche und auch die psychologische Vorbereitung kann noch so gut sein. Wenn die bei dem MPU-Termin vorzulegenden Abstinenz-Nachweise nicht den CTU-Kriterien entsprechen, werden diese nicht berücksichtigt. Das hat zwangsläufig eine negative MPU zur Folge. Das muss nicht sein, wenn man von Anfang an richtig beraten wird.

SBZM

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