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Alkoholkontrollen im Straßenverkehr Teil 2

Polizeibeamte werden im Rahmen ihrer Aus- und Fortbildung intensiv im Erkennen der äußeren Anzeichen einer Alkoholisierung bei Kraftfahrern geschult. Jeder Fahrzeugführer ist in einer solchen Situation verpflichtet, auf entsprechende Zeichen der Polizei anzuhalten, den im Rahmen der Kontrolle erteilten Anweisungen zu folgen und auf Verlangen seinen Führerschein, die Fahrzeugpapiere und seine persönlichen Ausweispapiere zur Kontrolle auszuhändigen (Vorzeigen allein genügt nicht).

Entsteht während einer solchen Kontrolle der Verdacht, der Fahrzeugführer könnte unter Alkoholeinfluss stehen, wofür bereits Alkoholgeruch im Fahrzeuginnern oder in der Atemluft genügt, muss die Polizei zur weiteren Aufklärung die erforderlichen Ermittlungen durchführen und die notwendigen Beweise erheben. Wichtigstes Beweismittel für den Nachweis aber auch für den sicheren Ausschluss einer alkoholbedingten Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit ist die im Blut des Verdächtigen festgestellte Alkoholkonzentration (Blutalkoholkonzentration – BAK).

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