Auf Alkohol zu verzichten ist oft nicht so schwer. Viel anstrengender ist das Umfeld. Ständig…
Alkoholkontrollen im Straßenverkehr Teil 1
Weil alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit weiterhin eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle ist, unternimmt die Polizei immer stärkere Anstrengungen, diesem Phänomen durch vermehrte Kontrollen zu begegnen. Damit wird nicht nur der Zweck verfolgt, überführte Alkoholsünder im wahrsten Sinne des Wortes schnellstmöglich aus dem Verkehr zu ziehen (Repression). Durch die Erhöhung der Kontrolldichte und des damit für den uneinsichtigen Kraftfahrer ansteigenden Risikos, bei einer Trunkenheitsfahrt auch tatsächlich erwischt zu werden, soll zugleich ein Abschreckungseffekt erzielt werden (Prävention).
Polizeibeamte dürfen nach § 36 Abs. 5 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) jederzeit und überall auf öffentlichen Straßen und Plätzen Verkehrskontrollen (auch) zur Prüfung der Verkehrstüchtigkeit einzelner Kraftfahrer durchführen. Das kann sowohl durch Einrichtung sog. Kontrollstellen geschehen, an denen aus Gründen der Prävention innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach zuvor festgelegten Kriterien eine Vielzahl von Kraftfahrern und Fahrzeugen auch ohne konkreten Anlass „verdachtsunabhängig“ überprüft werden, als auch durch gezielte Einzelkontrollen, wenn das Verhalten eines Fahrzeugführers hierzu Anlass gibt.