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Ab wie viel Promille droht die MPU bei Alkoholverstößen?

Wer mit 1,6 oder mehr Promille Alkohol im Blut am Steuer erwischt wird, muss gemäß § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit der Anordnung einer MPU rechnen, bevor er eine neue Fahrerlaubnis erhält. Auch bei wesentlich geringeren Promillewerten kann bereits eine MPU angeordnet werden, wenn eine Person wiederholt mit Alkoholverstößen aufgefallen ist. Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im März 2021 entschied, kann eine MPU bei Promillewerten unter 1,6 auch dann angeordnet werden, wenn der Fahrer bei der Kontrolle keine Ausfallerscheinungen zeigt, jedoch alles darauf hindeutet, dass er regelmäßig alkoholisiert fährt (AZ 3 C 3.20). Im konkreten Fall war ein Autofahrer mit 1,3 Promille Alkohol im Blut am Steuer erwischt worden, zeigte aber keine Ausfallerscheinungen.

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