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Ab 1,1 Promille droht bei fehlenden Ausfallerscheinungen eine MPU!

 

Wen die Polizei mit mehr als 1,6 Promille am Steuer erwischt, der muss zur MPU, um seinen Führerschein zurückzubekommen. Ebenso bei 1,1 bis 1,59, wenn die Person bestimmte weitere Auffälligkeiten zeigt. Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht am 17. März 2021: Bereits das Fehlen von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen ist eine solche “Zusatztatsache”.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) soll klären, ob jemand, der betrunken gefahren ist, in Zukunft verantwortungsvoll ein Auto führen kann und seinen Führerschein zurückerhält. Bislang war eine MPU nach einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr erforderlich. Fahrern, die mit 1,1 bis 1,59 Promille unterwegs waren, drohte eine MPU nur, wenn bestimmte weitere Auffälligkeiten dazukamen, wie etwa, dass sie bereits mittags alkoholisiert waren.

Künftig  kann auch bei Menschen eine MPU angeordnet werden, die bei der Kontrolle trotz der hohen Blutalkoholkonzentration keine oder kaum alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Torkeln oder Lallen zeigen. Denn nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand kann dann von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen werden, und die Behörden müssen annehmen, dass der Betroffene regelmäßig viel trinkt und das auch künftig tun wird.

Dann besteht die Gefahr, dass er auch betrunken Auto fährt. Das Fehlen der alkoholbedingten Ausfallerscheinungen bei der ersten Trunkenheitsfahrt muss festgestellt und dokumentiert werden, so das Gericht. Die dadurch hervorgerufenen Zweifel an der Fahreignung muss die Fahrerlaubnisbehörde mithilfe eines medizinisch-psychologischen Gutachtens klären. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17. März 2021 entschieden.

 

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