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VG Kassel – 2 L 569/25 Fahrerlaubnisentziehung infolge Cannabiskonsums – Wirkung der FeV – Änderungen für zuvor begangene Zuwiderhandlungen

Die gesetzliche Änderung des § 24 Absatz 1 a StVG mit Wirkung zum 22.08.2024 unmittelbar vor Erlass einer Begutachtungsanordnung ist für die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Begutachtungsanordnung und der Frage, ob eine Zuwiderhandlung gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften vorliegt, unerheblich. Insofern kommt es allein auf den Zeitpunkt der Zuwiderhandlung an. Diese wird durch den Erlass des sog. Cannabislegalisierungsgesetzes mit Inkrafttreten zum 01.04.2024 und der Änderung des Paragraphen 24 a StVG mit Wirkung zum 22.08.2024 nicht nachträglich legalisiert.

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