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MPU auch unter 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration?

Ein Autofahrer wird an einem Werktag gegen 16:00 Uhr mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,4 Promille angetroffen. Er hat keine Fahrfehler begangen. Auch zeigten sich keine körperlichen Ausfallerscheinungen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann hier durchaus Zweifel an der Fahreignung haben und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, obwohl der Wert von 1,6 Promille nicht erreicht wurde.

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