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Wichtiger Hinweis bei einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis!

Die Fahrerlaubnisbehörde hat nicht die Aufgabe einen Bürger bei seinem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis auf die Voraussetzungen hinzuweisen, die Vorliegen müssen, um eine MPU zu bestehen. So hören wir immer wieder von Klienten, dass diese z.B. nach einer Auffälligkeit mit Cannabiskonsum ohne einen Abstinenznachweis in die MPU gegangen sind und die MPU nicht bestanden haben. Verwundert fragen dann die Klienten, warum sie nicht darüber informiert wurden. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft nur die Voraussezungen für eine Neuerteilung nach der Fahrerlaubnisverordnung. Hat die Fahrerlaubnisbehöree Zwiefel an der Fahreignung, ordnet sie eine MPU an. Genau aus diesem Grund ist es so wichtig sich vor Antragstellung fachlich beraten zu lassen.

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