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Was ist eine Begleitstoffanalyse?

Häufig wird von Kraftfahrern, die sich zunächst unerlaubt von der Unfallstelle entfernt haben, um sich den Feststellungen zu entziehen (Fahrerflucht) und bei deren späterer Ermittlung dann eine alkoholische Beeinflussung festgestellt wird, behauptet, sie hätten erst nach dem Vorfall „auf den Schrecken hin“ Alkohol zu sich genommen (sog. Nachtrunkbehauptung). Um diese Angaben überprüfen zu können, lassen sich erfahrene Polizeibeamte detailliert schildern, wie viel und vor allem welche Sorte(n) von alkoholischen Getränken der Verdächtige angeblich nach dem Unfall getrunken hat. Letzteres ist deshalb von Bedeutung, weil jedes alkoholische Getränk (Bier, Cognac, Wein, Whisky etc.) ganz charakteristische Begleitstoffe, Fuselalkohole und Aromastoffe enthält, die seinen typischen Geschmack ausmachen.

Mittels speziell eingestellter Gaschromatographen und einer Probenvorbereitung, die den Nachweis von sehr geringen Mengen an flüchtigen Substanzen erlaubt, kann eine Blutprobe im GC-Verfahren auch auf das Vorhandensein und die genaue Art und Zusammensetzung derartiger Begleitstoffe untersucht werden. Der Vergleich der Analyseergebnisse mit Referenzmessungen bekannter Getränke und Referenzmessungen von Blutproben freiwilliger Versuchspersonen nach kontrollierter Aufnahme solcher Getränke ermöglicht dann die genaue Feststellung, welche Sorten von Alkohol der Beschuldigte tatsächlich zu sich genommen hat und gegebenenfalls ob diese Getränke auch im Nachtrunkzeitraum konsumiert worden sein können.

Stellt sich dabei heraus, dass entweder Getränke genannt wurden, deren typische Begleitstoffe in der Blutprobe nicht nachgewiesen werden konnten oder dass umgekehrt Begleitstoffe gefunden wurden, die zwar nicht in den behaupteten, wohl aber in anderen – mutmaßlich verschwiegenen – Getränken enthalten sind, ist das ein gewichtiges Indiz dafür, dass die Nachtrunkbehauptung unzutreffend sein könnte. Dabei erlaubt die Begleitstoffanalyse auch die Überprüfung eines Alkoholmissbrauchs über einige Zeit und einen allgemeinen chronischen Alkoholmissbrauch. In der Regel werden bei einer Nachtrunkbehauptung zwei Blutproben mit einem Abstand von etwa einer halben Stunde genommen. So kann festgestellt werden, ob der Promillewert bereits abfällt oder weiter angestiegen ist.

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