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Wann verjährt die MPU?

Für eine MPU Vorbereitung muss man etwas tun und auch Geld investieren. Da verwundert es nicht, dass manch einer darauf spekuliert, einfach seine Fahrerlaubnis erst dann wieder zu beantragen, wenn die Anordnung zur MPU verjährt ist. Doch wann ist dies der Fall?

Streng genommen gar nicht. Die entsprechende Auflage wird stattdessen aus der Akte getilgt – was aber dieselbe Konsequenz nach sich zieht. Nämlich, dass dadurch der Führerschein neu beantragt werden kann. Auch ohne medizinisch-psychologische Untersuchung.

Wer diesen Weg gehen möchte, braucht allerdings Geduld. Denn das Straßenverkehrsgesetz sieht vor, dass der entsprechende Eintrag erst nach zehn Jahren gelöscht wird. Dummerweise beginnt diese Frist erst zu laufen, wenn die Fahrerlaubnis neu erteilt wurde, und bietet somit keine wirkliche Orientierung bei der Strategie des “Aussitzens”. Denn ohne MPU keine Fahrerlaubnis.

Tatsächlich verlängert sich diese Frist auf insgesamt 15 Jahre. Denn wird keine neue Fahrerlaubnis erteilt, beginnt die Tilgungsfrist erst fünf Jahre nach der rechtskräftigen Entziehung des Führerscheins. Unter dem Strich ist es daher immer sinnvoll sich vernünftig auf die MPU vorzubereiten und diese dann zu bestehen.

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