Das scheinen die Zeichen der Zeit zu sein. Selbstverständlich ist eine fachlich fundierte Vorbereitung auf…
Kosten der MPU? Neue Rechtslage seit 01.08.2018.
Ab dem 01.08.2018 gibt es eine Neuregelung für die Kosten bzw. die Gebühren für die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Bisher waren die “Begutachtungsgebühren” bundesweit und einheitlich in der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST) geregelt. Die Gebühren für die Untersuchung können jetzt von den Begutachtungsstellen für Fahreignung selbst frei bestimmt werden. Nach § 65 der Übergangsbestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), ist die verbindliche Festsetzung der Gebühren nach der GebOST ab dem 01.08.2018 aufgehoben.
Unter § 65 Abs. 5 heisst es:
“Bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 6f Absatz 2, längstens bis zum Ablauf des 31. Juli 2018, gelten die in den Gebührennummern 451 bis 455 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. September 2015 (BGBI. I S. 1573) geändert worden ist, in der am 6. Dezember 2016 geltenden Fassung festgesetzten Gebühren als Entgelte im Sinne des § 6f Absatz 1. Die Gebührennummern 403 und 451 bis 455 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sind nicht mehr anzuwenden.
Was bedeutet nun die Freigabe der MPU Gebühren bzw. der MPU Kosten für den Kunden?
Das bleibt natürlich abzuwarten. Aber sicher dürfte eines sein: Selbstverständlich stehen die einzelnen Träger der Begutachtungsstellen in Konkurrenz zueinander. Deshalb dürfte es unwahrscheinlich sein, dass nun eine Preisexplosion stattfinden wird und jede Begutachtungsstelle macht was sie will. Der MPU Markt dürfte nun etwas in Bewegung kommen und die Zeit wird die Preise sicher in etwa auf dem gleichen Niveau wieder regulieren. Deshalb ist es wichtig die unterschiedlichen Preisstrukturen und Angebote zu kennen.
Auch dafür steht Ihnen das Team des SBZM sehr gerne zur Verfügung. Fragen Sie uns einfach.Ob in Wegberg, Nettetal, Kevelaer, Winnekendonk, Brüggen, Niederkrüchten, Kempen, Moers, Geldern, Kerken oder Tönisvorst.