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MPU wegen Befreiung von Vorschriften über das Mindestalter

Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beträgt das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klassen C und CE grundsätzlich 21 Jahre. § 10 Abs. 2 FeV erfordert den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens vor Erteilung der ersten Fahrerlaubnis, die aufgrund dieser besonderen Regelung zum Mindestalter erteilt wird.

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