MPU wegen Befreiung von Vorschriften über das Mindestalter
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beträgt das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klassen C und CE grundsätzlich 21 Jahre. § 10 Abs. 2 FeV erfordert den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens vor Erteilung der ersten Fahrerlaubnis, die aufgrund dieser besonderen Regelung zum Mindestalter erteilt wird.