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Leistungstest nach dem Wiener Testsystem auch bei älteren Menschen nicht zu beanstanden

Leitsatz VG München, Beschluss v. 17.03.2017 – M 26 S 17.536
Es kommt in der Praxis vor, dass ältere Menschen, die vielleicht nicht so mit dem Computer umgehen können wie jüngere Menschen, Schwierigkeiten bei den computergestützten Testverfahren haben. Der Einsatz von computergestützten Testverfahren (“Wiener Testsystem”) ist aber auch bei älteren Menschen nicht zu beanstanden. Behauptete “Unsicherheiten” im Umgang mit Computern rechtfertigen keine Bedenken gegen ein (für den Probanden nachteiliges) Ergebnis bei der MPU.
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