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Kontrolliertes Trinken

Die Frage, ob für das Bestehen bei einer Alkohol MPU eine vollständige Abstinenz erforderlich ist oder ob auch kontrolliertes Trinken in Betracht kommt, ist wohl eine der am meisten gestellten Fragen. Viele Klienten möchten gerne weiter Alkohol trinken, aus welchen Gründen auch immer. Das ist ja auch durchaus in Ordnung. Entsprechend gibt es in den Begutachtungsleitlinien den Begriff des kontrollierten Trinkens. Kontrolliertes Trinken ist ein Begriff, der so klingt, als wenn es schon klar wäre, was damit gemeint ist: Kein Trinken bis zum Umfallen eben. Aber genau das ist damit nicht gemeint. Kontrolliertes Trinken ist ein typischer Begriff aus dem verkehrspsychologischen Bereich und meint: sehr wenig und nur selten Alkohol trinken und vor allem nicht spontan, sondern im Voraus geplant, eben kontrolliert. Ob kontrolliertes Trinken für Sie in Frage kommt, hängt von einer ganzen Reihe von Details und Umständen ab und ist nicht nur Ihrer freien Entscheidung überlassen. Die Trinkgewöhnung ist ein sehr wichtiger Punkt. Die Beurteilung der Alkoholgewöhnung durch den Psychologen bei der MPU beruht auf „gesichertem“ Erfahrungswissen. Die Gutachter entscheiden letztlich jeden Einzelfall individuell, weil eben jede Person unterschiedlich ist und eine andere Historie hat. Es spielen auch viele andere Faktoren eine Rolle, wie z.B. Ausfallerscheinungen, Trinkmotivation, Häufigkeit, maximale Trinkmengen etc. Aus offenen Erfahrungsberichten von Patienten und Klienten aus Therapien und Nachschulungskursen, sowie durch Erkenntnisse von Trinkversuchen werden die Grundannahmen der Gutachter gestärkt.

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