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Hohes Alter als Grund für Anordnung eines ärztlichen Gutachten?

Hohes Alter allein ist nicht entscheidend dafür, ob eine Begutachtung angeordnet wird. Es kann aber unter Umständen dazu ausreichen, wenn der Autofahrer durch eine unsichere Fahrweise oder einen augenscheinlich unerklärlichen Unfall aufgefallen ist. Allerdings rechtfertigt auch bei fortgeschrittenem Alter ein Verkehrsverstoß die Aufforderung, ein ärztliches Gutachten beizubringen, wenn dieser auf eine altersbedingte Leistungsminderung hindeutet.

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