Bei Teilnehmern illegaler Straßenrennen bestehen erhebliche Zweifel an der Fahreignung. Die Fahrerlaubnisbehörden sind angehalten, bei den Teilnehmern von illegalen Straßenrennen die Fahreignung durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) überprüfen zu lassen, selbst wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist. Das Besondere dabei ist, dass auch die Beifahrer i.d.R. eine MPU absolvieren müssen, da auch bei ihnen wegen der Teilnahme Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.