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Erneuter Hinweis auf die Gebühren der MPU-Stellen

Immer wieder fragen uns Klienten zu den Gebühren der MPU-Stellen nachdem sie im Internet “gegoogelt” haben. Auf sehr vielen Internetseiten ist immer noch der Hinweis, dass die Gebühren für die MPU gesetzlich in einer Gebührenordnung geregelt sind. Das ist nicht richtig. Seit dem 1. August 2018 können die Begutachtungsstellen die Gebühren grundsätzlich frei festsetzen. Der Markt hat sich seit nunmehr 2 Jahren aber stabil reguliert. Die Gebühren sind grundsätzlich höher geworden. Sehr große Unterschiede in der Höhe gibt es zwischen den Begutachtungsstellen nicht. Nach unserer fachlichen Einschätzung sind die höheren Gebühren absolut angemessen und berechtigt. Wir erklären unseren Klienten immer, dass die Begutachtungsstellen auch einen Kostenapparat haben (Bürokosten, (Büromiete, Angestellte, Löhne für Ärzte und Psychologen etc.). Allein der Begutachtungstermin dauert insgesamt in der Regel ca. zweieinhalb bis drei Stunden. Das Gutachten muss sodann noch gefertigt werden. Es müssen Befunde ausgewertet werden usw. Auch hier entsteht ein erheblicher Zeitaufwand, weshalb die Gebühren nach unserer Einschätzung absolut angemessen sind.

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