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Chromatographische Untersuchungen sind ausschlaggebend!

Wir hören immer von von aufgeregten Klienten, dass in einem Befund, der auf Grund von zunächst immunchemischen Analysen erhoben wurde z.B. Amfetamin “grenzwertig positiv” festgestellt wurde. Der Schrecken ist dann zumeist groß, wenn der Klient angibt nur Cannabis konsumiert zu haben. Entscheidend und damit ausschlaggebend ist die dann auch immer folgende chromatografische Untersuchung. Wenn dort Amfetamin nicht nachgewiesen werden, ist der Befund im Ergebnis negativ.

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